Neues Rabattsystem für Dresden-Pass-Inhaber bei der DVB AG
17.12.2010
Ab 1. Januar 2011 ändern sich für Dresden-Pass-Inhaber die Ermäßigungen für Fahrausweise der DVB AG. Beim Erwerb von Monats- und 4er-Karten werden gemeinsam von der Landeshauptstadt Dresden und der DVB AG finanziert Rabatte gewährt.Ab 1. Januar 2011 ändern sich für Dresden-Pass-Inhaber die Ermäßigungen für Fahrausweise der DVB AG. Beim Erwerb folgender Fahrausweise werden die aufgeführten Rabatte gewährt, die gemeinsam von der Landeshauptstadt Dresden und den DVB AG finanziert werden:
Produkte | Rabattstufe je Ticket |
Monatskarten | Rabatt von 9,00 ? |
9 Uhr-Monatkarten | Rabatt von 9,00 ? |
Abo-Monatskarten | Rabatt von 12,50 ? |
9 Uhr-Abo-Monatskarten | Rabatt von 12,50 ? |
4er-Karten | Rabatt von 2,00 ? |
Für die ermäßigten 4er-Karten und 4er-Karte Kurzstrecke gibt es keinen Rabatt.
Die Wochenkarte gehört nicht mehr zum Leistungsumfang des Dresden-Passes.
Mit dem neuen Rabattsystem entfällt die Ausgabe von Wertmarken. Beim Kauf eines der genannten Fahrausweise, die in den Servicestellen der DVB AG erworben werden können, ist die Vorlage des Dresden-Passes erforderlich. Es besteht die Möglichkeit, mehrere Fahrausweise, auch im Auftrag für andere Dresden-Pass-Inhaber, zu erwerben.
Für Teilnehmende am Abonnement ändert sich das Verfahren nicht.
Nach Bestätigung durch das Sozialamt schließen die Dresden-Pass-Inhaber einen Vertrag für eine Mindestlaufzeit von 12 zusammenhängenden Monaten mit der DVB AG ab. Für die Zeit der Gültigkeit des Dresden-Passes ist der rabattierte Preis zu zahlen.
Alle vorgenannten Fahrausweise erhalten den einheitlichen Aufdruck "nur gültig mit Dresden Pass".
Die Übertragbarkeit der rabattierten Fahrausweise auf andere Dresden-Pass-Inhaber bleibt weiter bestehen.
Bei einer Fahrausweisprüfung in Bussen und Bahnen im Stadtgebiet Dresden ist als Nachweis der Rabattberechtigung der gültige Dresden-Pass vorzuzeigen. Wer ohne gültigen Dresden-Pass angetroffen wird, zahlt ein erhöhtes Beförderungsentgelt gemäß § 9 der Tarif- und Beförderungsbestimmungen des VVO.